Qualitätssicherung im Wohnangebot "Wohnen & Leben im Sauerlandzentrum Arnsberg"
Die ambulanten Pflegedienste unterliegen den Qualitätserfordernissen der QPR-A und PTV A. Die Anwendung von stationären Richtlinien oder der Umsetzung der DVO-WTG in der Gesamtheit, kann nicht erfolgen.
Vielmehr wurde bei der erfolgten Mitteilung der Betriebsaufnahme dargestellt, welche Erfordernisse aus der GEPA und DVO-WTG inhaltlich kompatibel mit den Qualitätsrichtlinien und Nachweisen der ambulanten Pflegedienste und dem ambulanten Wohnangebot sind.
Selbstverständlich ist, dass die Heimaufsicht das Recht erhalten hat, unangemeldet das Wohnangebot aufzusuchen, in die Dokumentation des Mieters und im Rahmen der für die QPR-A und PTV-A vorzuhaltenden Nachweise Einsicht zu nehmen. Hierbei ist es unerheblich welcher Pflegedienst die Unterlagen vorzulegen hat. Die in dem Wohnangebot tätigen Pflegedienste haben sich diesem Vorgehen zuvor einverstanden erklärt.
Die Mieter unterschreiben vor dem Einzug, dass die Heimaufsicht in die Dokumentation Einsicht nehmen kann. Allerding bleibt es dem Mieter dabei unbenommen, auch kurzfristig diese Einwilligung wieder zurück zu nehmen.
Qualitätsziele
(a) Transparenzkriterien Ambulant
Die Prüfungen des MDK im Rahmen der Transparenzkriterien dürfen nicht unter den Notendurchschnitt NRW ausfallen. Ermittelt der MDK ein Ergebnis unter dem Durchschnitt, ist eine Wiederholungsprüfung durch den Pflegedienst zu veranlassen. Der Schwerpunkt der Ergebniserwartung liegt in der Praxisnote. Diese soll nicht unter NRW Durchschnitt fallen.
(b) Qualitätsprüfrichtlinie (QPR) Ambulant
Die MDK-Prüfung darf keine Mängel des Pflegedienstes ergeben, die eine Nachprüfung vor Ort beinhaltet. Der Schwerpunkt der Ergebniserwartung liegt in der Praxis.
(c) S2-Richtlinien
Die Einhaltung der jeweils gültigen S2-Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. werden von der Projektleitung halbjährlich, gemeinsam mit der Pflegedienstleitung des Pflegedienstes überprüft. Es wird ein Protokoll erstellt.
(d) MDK-Richtlinien zur außerklinischen Intensivpflege sind nachweislich einzuhalten
Der/Die Pflegedienst/e verpflichte/t/n sich, der Hausleitung alle Informationen zugänglich zu machen, die für die Einhaltung des WTG, der Transparenzkriterien Ambulant und der QPR Ambulant erforderlich sind.
Der/Die Pflegedienst/e verpflichte/t/n sich, der Hausleitung nach Zugang der Qualitätsprüfungsergebnisse unverzüglich eine Kopie der gesamten MDK-Prüfungsprotokolle und / oder der Ergebnisse der S2-Evaluierungen zu übersenden. Der Hauptmieter verpflichtet sich, Prüfungsprotokolle und S2-Evaluierungen nicht an Dritte weiterzuleiten.
Der/Die Pflegedienst/e bringen das jeweilige Prüfungsergebnis der MKD-Qualitätsprüfung gut sichtbar im Eingangsbereich der Wohnanlage „Wohnen & Leben im Sauerlandzentrum Arnsberg" an.
Alles Weitere regelt die Qualitätsvereinbarung, die mit den Pflegediensten vor Aufnahme der Tätigkeiten geschlossen wird.