SICHERHEIT geben - nicht nehmen

Pflegerische Versorgung im Wohnkonzept "Wohnen & Leben im Sauerlandzentrum Arnsberg"

Die Wohnanlage "Wohnen & Leben im Sauerlandzentrum Arnsberg" ist kein klassisches Wohngemeinschaftssystem im Sinne der in der GEPA und der DVO-WTG aufgeführten Merkmale.

Vielmehr werden eigenständige, separate Wohnungen gemäß WBVG vermietet. In denen leben die Mieter selbstbestimmt. Es besteht kein übergreifendes Betreuungs- und Pflegeangebot, das wird individuell vom dem Pflegedienst des Mieters im Rahmen der Leistungen des SGB XI und SGB V ambulant realisiert.

Der Vermieter der Wohnanlage „Wohnen & Leben im Sauerlandzentrum Arnsberg" bietet keine Pflege und Betreuungsleistungen an, die der Mieter ohne Wahlfreiheit nutzen muss.

Vielmehr werden über ein Proficenter nachfragenden Mietern aus einem Netzwerk verschiedener Professionen zur Auswahl angeboten. Daher kann durchaus sein, dass mehr wie ein Pflegedienst in der Wohnanlage tätig sind. Nur so kann der erforderlichen Freizügigkeit und den unterschiedlichen Wohnangebotsformen entsprochen werden.

Auf Anfrage durch die Mieter oder Hauptmieter, wird der kooperierende Pflegedienst eingebunden.

Damit kann bei Mietern die keinen eigenen Pflegedienst haben, eine sichere Versorgung angeboten werden.

Dieser ambulante Pflegedienst hält MitarbeiterInnen mit unterschiedlichem Migrationshintergrund vor, die in der jeweiligen Sprache in Wort und Schrift befähigt sind.

Mieter mit eigenem Pflegedienst können diesen weiterhin mit der Versorgung in der Wohnanlage beauftragen.

Die Pflegedienste haben sich verbindlich an die Vorgaben des Hauskonzeptes und der vom Hauptmieter eingesetzten Hausleitung zu halten.

Dazu wird u.a. eine Vereinbarung als Teil der Qualitätssicherung in den für das Wohnangebot geltenden Anteilen des GEPA und WTG-DVO, mit den Pflegeunternehmen geschlossen.

Mit dem/den Pflegediensten wird eine Qualitätsvereinbarung vor der Aufnahme der Versorgung vertraglich getroffen.

Die Vereinbarung ist grundsätzlich erforderlich um in der Wohnanlage "Wohnen & Leben im Sauerlandzentrum Arnsberg" arbeiten zu dürfen.

Lässt sich der Vertrag nicht schließen, ist der Einsatz des Pflegedienstes in der Wohnanlage "Wohnen & Leben im Sauerlandzentrum Arnsberg" nicht möglich.

Diese Vorgehensweise ist auch in der Beschreibung und Begründung, Bestandteil des Mietvertrages.

Die ambulanten Pflegedienste unterliegen den Qualitätserfordernissen der QPR-A und PTV A. Die Anwendung von stationären Richtlinien oder der Umsetzung der DVO-WTG in der Gesamtheit, kann nicht erfolgen.

Vielmehr geht es darum aufzuzeigen welche Erfordernisse aus der GEPA und DVO-WTG inhaltlich kompatibel mit den Qualitätsrichtlinien und Nachweisen der ambulanten Pflegedienste sind.

Selbstverständlich ist, dass die Heimaufsicht das Recht erhält, in die Dokumentation des Mieters und im Rahmen der für die QPR-A und PTV-A vorzuhaltenden Nachweise Einsicht zu nehmen. Hierbei ist es unerheblich welcher Pflegedienst die Unterlagen vorzulegen hat. Die in dem Wohnangebot tätigen Pflegedienste haben sich diesem Vorgehen zuvor einverstanden erklärt.

Die Mieter unterscheiben vor dem Einzug, dass die Heimaufsicht in die Dokumentation Einsicht nehmen kann. Allerding bleibt es dem Mieter dabei unbenommen, auch kurzfristig diese Einwilligung wieder zurück zu nehmen.

Sauerlandzentrum Arnsberg

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